Als niedergelassene Tierarztpraxis sind wir an die Einhaltung der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT, aktualisierte Fassung vom 22.11.2022), eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, gebunden.
Diese sieht vor, alle durchgeführten Leistungen nach mindestens dem Einfachen bis hin zum Dreifachen des Gebührensatzes zu berechnen, eine Unterschreitung ist unzulässig. Des Weiteren sind tierärztliche Leistungen mehrwertsteuerpflichtig, es müssen also neben den Gebühren für die Leistung, Kosten für angewandte Medikamente und Materialien sowie abgegebene Medikamente noch 19% bzw. 7% für Futtermittel addiert werden.
Wir üben diesen Beruf mit einem hohen Maß an Idealismus und Tierliebe aus, müssen aber gleichzeitig einen Betrieb mit Arbeitsplätzen erhalten und zukunftssicher aufstellen, damit wir immer für Sie und Ihre Fellfreunde da sein können!
Um Buchhaltungskosten und Aufwand so gering wie möglich zu halten, weisen wir Sie darauf hin, dass entstandene Kosten für tierärztliche Leistung sowie angewandte und abgegebene Medikamente sofort zu begleichen sind. Sie können bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte bezahlen.
Um Ihnen eine größtmöglicher Transparenz zu bieten können Sie hier die Gebührenverordnung für Tierärzte ansehen oder downloaden.